10 Fragen & Antworten
Was ist die „Schüler-ID“?
Die sogenannte Schüler-ID ist eine Identifizierungsnummer die dem Schüler zugeordnet wird und für die gesamte Schullaufbahn gleich bleibt.
Was sind „Amtliche Schuldaten“?
„Amtliche Schuldaten“ sind der Oberbegriff für das Vorhaben die diversen persönliche Daten die anhand der Schüler-ID erhoben werden, in ein „nationales Bildungsregister“ einzuspeisen.
Wen betrifft dieses Vorhaben?
Es handelt sich dabei um ein bundesweites Vorhaben, Bayern übernimmt aber (wie so oft) ein Vorreiterrolle. Somit betrifft es aktuell alle bayerischen Schulen und deren SchülerInnen, wie auch LehrerInnen.
Was bedeutet das für mich als Schülerin / Schüler?
In Zukunft werden dein Geschlecht, Geburtsdatum und Konfession, Einschulung, Schulwechsel und Sitzenbleiben, sowie den besuchten Unterricht und die Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, zudem die Herkunft und bei nicht-deutschen SchülerInnen die zu Hause gesprochene Sprache, zentral und digital unter zweifelhaften Bedingungen gespeichert.
Was bedeutet das für mich als Lehrer?
Die Verabschiedung des Kerndatensatzes betrifft auch Sie, denn er enthält ebenso Daten zu der Berichtsschule, den Kursen der Schule, den Schulabgängern und Absolventen, den Lehrkräften und weiteren optionalen Merkmalen. Die einzelnen Datensätze sind dabei untereinander verknüpfbar.
Was bedeutet das für uns als Eltern?
In Zukunft werden individuelle Entwicklungsprofile ihrer Kindern zusammengestellt, die während wie nach der Schulzeit existenziell für die Betroffenen bestimmend sein können: Welche Schule darf oder muss ich besuchen? Welche Chancen erhalte ich, welche Förderungen? Welche beruflichen Möglichkeiten werden mir eröffnet oder verbaut? Werde ich abgestempelt als Versager und Problemmensch?
Der Bayerische Elternverband stellt sich schon seit Anbeginn gegen dieses Vorhaben und eine durch den Elternbeirat am Gymnasium Grafing initiierte bayernweite Petition "Keine zentrale Speicherung von Individualdaten von Schülern! Keine Schüler-ID!" wurde am 13.06.2007 mit über 20.000 Unterschriften dem Bayerischen Landtag übergeben.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Laut dem vorraussichtlicher Termin beginnen am 01.08.2008 die notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Diese sollen zum Schuljahresende 2008/09 abgeschlossen sein, ein flächendeckender Einsatz in Bayern soll zum Schuljahresbeginn 2009/10 anlaufen.
Was kann ich dagegen tun?
Als Schüler: Sprecht dieses Thema in eurer Klasse, bei eurer Schülervertretung und beim Schulleiter an.
Als Lehrer und Eltern: Sensibilisieren Sie Ihren Umkreis, die Lehrervertretung, den Elternbeirat und den Schulleiter.
Der Elternbeirat am Gymnasium Grafing prüft zudem die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen die Einführung der Schüler-ID bzw. den „Amtlichen Schuldaten“, wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.
Wo kann ich den Gesetzentwurf einsehen?
Der aktuelle Gesetzentwurf kann über den Elternbeirat am Gymnasium Grafing eingesehen werden.
Wer sind sie?
Diese Website ist ein Projekt des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Ortsgruppe München.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Mehr über uns auf http://www.vorratsdatenspeicherung.de
21.06.2008. 15:04
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